Schlösserverwaltung im Schlosspark um Ausgleich bemüht

Nymphenburg · Streit wegen Nordic Walkern

Nymphenburg · Die Bayerische Schlösserverwaltung erreichen zunehmend Beschwerden von Anwohnern und Parkbesuchern über Gruppen, die im Nymphenburger Schlosspark Nordic Walking ausüben. Die Schlösserverwaltung betont, dass der Schlosspark für alle Anwohner und Parkbesucher da ist und ein vernünftiges Miteinander gegenseitige Rücksicht verlangt.

Der Nymphenburger Schlosspark wird von sehr vielen Münchnern als Ort der wohnungsnahen Erholung geschätzt. Anders als im Englischen Garten, der von Anfang an als Volksgarten auch für die sportliche Betätigung genutzt wurde, legt die überwiegende Mehrheit der Nymphenburger Parkbesucher in erster Linie Wert auf Ruhe, Entspannung und Besinnlichkeit.

Dem trägt die Bayerische Schlösserverwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in ihren Anlagevorschriften für den Schlosspark Nymphenburg Rechnung. Wie bei jeder Regelung bemüht sich die Schlösserverwaltung um einen maßvollen Umgang mit diesem grundsätzlichen Verbot. So sieht die Schlösserverwaltung derzeit keinen Grund, gegen einzelne Jogger und Nordic Walker einzuschreiten. Die sich nun häufenden Beschwerden über Nordic-Walker-Gruppen zeigen jedoch, dass diese zunehmend intensive Nutzung des Parks problematisch und nicht verträglich ist.

Viele Spaziergänger fühlen sich durch die im Verband gehenden Sportler belästigt. Die Nordig-Walking-Gruppen zwingen andere Parkbesucher auszuweichen und die Parkwege zu verlassen. Auch fühlen sich viele Besucher durch die lauten Geräusche der Stockspitzen gestört. Mit Rücksicht auf die Wünsche der überwiegenden Mehrheit der Parkbesucher wird die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen keine gewerbliche Nutzung des Schlossparks Nymphenburg für Nordic Walking gestatten.

Ziel ist, für alle Besuchergruppen Raum für Erholung und Entspannung zu gewährleisten.

Artikel vom 27.07.2005
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