Beschluss des Sportausschusses des Stadtrats

Hängepartie in Feldmoching

Feldmoching · Mechthilde Wittmann, Stadtratsmitglied der CSU-Fraktion, hatte am 6. April 2000 beantragt, dass der Zufahrtsweg zum Vereinsgelände der Spielvereinigung Feldmoching e. V. saniert werden soll.

Die Spielvereinigung Feldmoching e. V. einen Zuschuss erhalten soll, um das Vereinsheim instand setzen zu können und das mit der Spielvereinigung Feldmoching e. V. über eine Kombination aus Zuschuss und Eigenleistung verhandelt werden soll.

Das Schul- und Kultusreferat nahm zu diesem Antrag wie folgt Stellung: Das Baureferat hat bei der Überprüfung des Zustands der Zufahrt und des Parkplatzes der Sportanlage an der Drudhardstraße festgestellt, dass die Verkehrsflächen, die bisher nur provisorisch mit einer leichten Tränkdecke befestigt waren, sanierungsbedürftig sind. Im August/ September 2000 wurden die Fahrbahnschäden ausgebessert und der Parkplatz wurde mit einer neuen Tränkdecke versehen.

Die städtische Sportanlage an der Drudhardstraße 5 verfügt neben den Freisportflächen über ein Betriebsgebäude (Umkleiden, Sanitäranlagen, Geräteraum) mit Gaststätte. Das Gebäude, das eigentlich nur als Provisorium gedacht war, befindet sich laut Aussage des Baureferates in Anbetracht der einfachen Baukonstruktion und der altlastenbedingten Setzungen des Bodens zwar in einem gebrauchsfähigen Zustand, größere Sanierungsmaßnahmen sind aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Bei einem Ortstermin an dem die Antragstellerin, Vertreter des Vereins, des Bezirksausschusses und der Stadtverwaltung teilgenommen haben, war man sich einig, dass geprüft werden soll, ob auf dem Gelände ein neues Gebäude errichtet werden kann. Bis dahin werden nur solche Unterhalts- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes unumgänglich sind. Das Baureferat hat wegen der Neuerrichtung eines Betriebsgebäudes mit Gaststätte auf der Sportanlage Drudhardstraße eine Anfrage an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gerichtet, um die Lage des Neubaus sowie die Lage der Stellplätze abzuklären. Wie aus dem Protokoll der Amtskonferenz vom 26. September des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ersichtlich ist, ist der Neubau eines Betriebsgebäudes mit Gaststätte auf dem Grundstück Flst. 1837 Feldmoching grundsätzlich baurechtlich zulässig.

Das Baureferat weist jedoch darauf hin, dass an dem vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung favorisierten Standort wegen der dort vorhandenen Altlasten im Baugrund mit einer nicht unerheblichen Mehrung der Baukosten gerechnet werden muss. Das Schul- und Kultusreferat wird zusammen mit dem Baureferat und dem Verein den Raumbedarf und die Kosten für ein neues Betriebsgebäude mit Gaststätte ermitteln und einen Vorschlag für die Finanzierung der Baumaßnahme erarbeiten. Sobald diese Unterlagen vorliegen, wird dem Sportausschuss wieder Bericht erstattet. Der Antrag von Stadträtin Wittmann konnte wegen der dafür notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen nicht innerhalb der Drei-Monats-Frist behandelt werden. Es wurde daher eine Fristverlängerung beantragt, der die Antragstellerin zugestimmt hat.

Artikel vom 06.12.2000
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