Falschalarme seit Einführung der Kostenpflicht halbiert

München · »Jux-Notruf« hat böse Folgen

München · Seit Einführung der Kostenpflicht für Falschalarmeinsätze der Polizei zum 1. September 1995 hat sich die Zahl der Falschalarme nahezu halbiert. Im Bereich des Polizeipräsidiums München, das als einziges Präsidium Aufzeichnungen über Alarme von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen führt, die bei Polizeidienststellen eingehen und einen Polizeieinsatz nach sich ziehen, ist die Zahl der Falschalarme im Jahr 2004 mit 6.188 gegenüber dem Jahr 1994 mit 11.736 Falschalarmen um 5.548 Alarme oder rund 47 Prozent zurückgegangen.

Derzeit werden für jeden Einsatz in der Regel 102 Euro berechnet. Außer durch Falschalarme von Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen ist die Polizei auch zunehmend mit Einsätzen belastet, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschalarmierung, auf eine vorgetäuschte Gefahr oder eine vorgetäuschte Straftat zurückzuführen sind. Für die »Jux-Notrufe« wird in der Regel ein Handy verwendet.

Für Abhilfe sorgt hier eine zum 1. März 2003 eingeführte Regelung, die es der Polizei ermöglicht, bei missbräuchlicher Inanspruchnahme, für den Polizeieinsatz eine Gebühr von bis zu 5.000 Euro zu erheben. Daneben müssen diese »Spaßvögel« auch weiterhin mit strafrechtlicher Ahndung rechnen. Wer absichtlich oder wissentlich den Polizeinotruf missbraucht, kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Artikel vom 18.05.2005
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