Grünanlagensatzung in Kraft

Garching · Neue Regeln

Garching · Ab 1. April gilt in Garching die »Grünanlagensatzung«. Die Satzung trifft eine Reihe von Regelungen in Bezug auf die zeitliche Dauer der Benutzung von Kinderspielanlagen sowie ein Verbot jeglicher Ruhestörung in den Grünanlagen.

Laut Satzung ist auch das freie Umherlaufen und Mitführen von allen Hunden im Bereich der öffentlichen Grünanlagen und der Kinderspielanlagen verboten. Auslöser dieser Regelung war, dass ein zunehmender Teil von Hundebesitzern das »Geschäft« ihres Hundes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie Grünanlagen, Parks und Spielplätzen nicht verhindert haben.

Leider wird oft übersehen, dass Kindern, insbesondere auf Kinderspielplätzen, Gefahr droht, indem durch Hundekot-Bakterien, Viren und Würmer übertragen werden können. Wer entgegen den Bestimmungen der Satzung ab 1. April einen Hund auf Kinderspielplätzen mitführt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.

Artikel vom 30.03.2005
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