Betroffene haben Einsicht

Schutz gegen Lärm

Garching · Zahlreiche Grundstückseigentümer haben im Zuge des acht-streifigen Autobahnausbaus Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen.

Die Autobahndirektion schreibt zur Zeit die Ingenieursleistungen aus und rechnet mit einer Vergabe an ein Büro für Ende Februar. Die Autobahndirektion kommt im Laufe des April auf die betroffenen Grundstückseigentümer zu, um einen Ortstermin zu vereinbaren.

Die betroffenen Grundstückseigentümer müssen nichts beantragen. Die Autobahndirektion ist im Planfeststellungsbeschluss zum acht-streifigen Autobahnbaus verpflichtet worden, die betroffenen Grundstückseigentümer anzuschreiben.

Die Liste, welche Häuser Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen haben, ist im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2.23 einsehbar. Telefonische Auskünfte sind erhältlich unter der Tel.Nr. 089/ 32 08 91 49.

Artikel vom 26.01.2005
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