KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · "Karma à la carte" – Gesundheitsratgeber zu gewinnen
Wir verlosen 3 Gesundheitsratgeber.
Weitere Gewinnspiele
Betroffene haben Einsicht
Schutz gegen Lärm
Garching · Zahlreiche Grundstückseigentümer haben im Zuge des acht-streifigen Autobahnausbaus Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen.
Die Autobahndirektion schreibt zur Zeit die Ingenieursleistungen aus und rechnet mit einer Vergabe an ein Büro für Ende Februar. Die Autobahndirektion kommt im Laufe des April auf die betroffenen Grundstückseigentümer zu, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Die betroffenen Grundstückseigentümer müssen nichts beantragen. Die Autobahndirektion ist im Planfeststellungsbeschluss zum acht-streifigen Autobahnbaus verpflichtet worden, die betroffenen Grundstückseigentümer anzuschreiben.
Die Liste, welche Häuser Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen haben, ist im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2.23 einsehbar. Telefonische Auskünfte sind erhältlich unter der Tel.Nr. 089/ 32 08 91 49.
Artikel vom 26.01.2005Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Garching (weitere Artikel)
- Münchener Nord-Rundschau (weitere Artikel)