Schneeauffanggitter auch ohne behördliche Verpflichtung anbringen

Richtiger Schutz vor Dachlawinen

Bald wird’s wieder schneien. Allein die weißen Flocken machen die eisige Kälte der Wintermonate einigermaßen erträglich. Doch Schnee stellt auch eine Gefahr dar – in Form von Lawinen. Bedroht sind nicht nur Skifahrer, sondern ebenso Fußgänger und Autofahrer.

Dann nämlich, wenn die weiße Pracht von einem Hausdach auf Gehwege oder Straßen rauscht. In bestimmten Fällen kann der Hausbesitzer zur Rechenschaft gezogen werden - falls er geforderte Schutzmaßnahmen nicht ergriffen hat.

Je nach Dachneigung, Haushöhe oder Schneereichtum muss das Herabfallen von Eis und Schnee auf Passanten und Verkehr durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden. Ein Schutz ist vorgeschrieben, wenn Lawinen auf allgemein zugängliche Wege oder über Hauseingängen abgehen können. Auch für Steildächer mit einer Neigung von 45 Grad ist dies verpflichtend. Jede Bauaufsichtsbehörde kann darüber hinaus für jedes Gebäude Schutzgitter fordern.

Wenn die Behörde dies nicht verlangt, bleibt es Sache des Bauherrn, sich und andere entsprechend zu schützen. Wer hier nachlässig ist, dem drohen bei Unfällen möglicherweise Schadensersatzforderungen. Diese Rechtsprechung ist jedoch nicht einheitlich: So gilt Gerichten die Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümern dann nicht als verletzt, wenn Dachlawinen die Ausnahme sind. In einem schneearmen Gebiet also kann auf Schutzmaßnahmen verzichtet werden.

Die dach.de-Experten empfehlen jedoch, es nicht darauf ankommen zu lassen: Das Dach sollte in jedem Fall gegen ein Abrutschen von Schnee und Eis gesichert werden. Mit geeigneten Schneefanggittern oder Schneestoppern lässt sich die Gefahr von oben einfach bannen. Sowohl Halterungen als auch die Schneefänge selbst, werden heute meist aus feuerverzinktem Stahl gefertigt und anschließend mit einer Kunststoffbeschichtung (Farbe nach Wahl) versehen. In schneereichen Gebieten empfehlen sich zusätzliche Schneestopper. Diese geformten Metallbügel (in allen Dachfarben) verhindern, dass der Schnee zusammenrutscht und die Dachkante zu sehr belastet. Schneeschutzsysteme sollten von Anfang an miteingeplant werden. Sie lassen sich jedoch jederzeit nachrüsten.

Diese Vorrichtungen können, nach entsprechender Prüfung, zusätzlich als Abrutschsicherung bei eventuell notwendigen Dachbegehungen dienen. Weitere Informationen sind erhältlich bei www.dach.de.

Artikel vom 19.01.2005
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