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Wahl des Behindertenbeauftragten
Anlaufstelle
München · Das Sozialreferat, Geschäftsführung des Behindertenbeirats, bereitet die Wahl des ersten ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten vor.
Der Behindertenbeauftragte wird von einem Gremium für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Wahlliste kann während der üblichen Bürozeiten beim Behindertenbeirat (früher Städtischer Beraterkreis Behinderte) in der Burgstraße 4, Erdgeschoss, Zimmer 024, bis Mitte Januar 2005 eingesehen werden.
Mit Beschluss vom 28. Juli 2004 hat der Münchner Stadtrat entschieden, die Stelle eines ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten in München einzurichten. Der Behindertenbeauftragte wird als Anlaufstelle für betroffene Münchner Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung deren Interessen vertreten und sich für eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation dieser Menschen einsetzen. Nicht zuletzt sollen die Anlieger dieser Bevölkerungsgruppe durch intensive Öffentlichkeitsarbeit bewusst gemacht und die Integration weiter gefördert werden.
Artikel vom 22.12.2004Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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