für bayerische Steuerzahler

Weihnachtsfrieden

München · Auch in diesem Jahr gibt es in Bayern wieder den »Weihnachtsfrieden« für die Steuerzahler, teilte Finanzminister Kurt Faltlhauser mit.

Vom 20. Dezember bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter in Bayern alle Maßnahmen unterlassen, die in der Weihnachtszeit als »nicht angebracht« empfunden werden könnten. So sollen in dieser Zeit vor allem keine Außenprüfungen durchgeführt und keine Vollstreckungsmaßnahmen getroffen werden.

Falls im Einzelfall aus besonderen Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden müsse, werde dies dem Bürger in geeigneter Weise, z. B. durch persönliche Kontaktaufnahme, mitgeteilt. Der »Weihnachtsfriede« erstreckt sich allerdings nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden.

Artikel vom 14.12.2004
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