Abstimmung über die Forstreform

Eintrag zum Volksbegehren

Oberschleißheim · Während der Zeit vom 16. bis 29. November, findet die Eintragung zum Volksbegehren »Aus Liebe zum Wald« statt. In der Gemeinde Oberschleißheim wird für das gesamte Gebiet ein Eintragungsbezirk gebildet.

Für die Oberschleißheimer Bürger bestehen die folgenden Eintragungsmöglichkeiten: 1. Sitzungssaal im Rathaus, 1. Stock, Freisinger Straße 15: Dienstag/Mittwoch/Donnerstag, 16./17./18. November, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Donnerstag, bis 20 Uhr; Freitag, 19. November, 8 bis 12 Uhr, Samstag, 9 bis 12 Uhr. Montag/ Dienstag/Mittwoch/Donnerstag, 22./23./24./25. November, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr. Freitag, 26. November, 8 bis 12 Uhr, Montag, 29. November, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr.

2. Bürgerzentrum, Erdgeschoss, Theodor-Heuss-Straße 28: Freitags, 19./26. November, jeweils von 15 bis 18 Uhr. Jeder Stimmberechtigte kann sich in einem der Eintragungsräume während der genannten Öffnungszeiten eintragen, wenn er im Wählerverzeichnis geführt wird.

Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist, also am 29. November, das 18. Lebensjahr vollendet haben; seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Bürger der Europäischen Union haben kein Stimmrecht.

Die Eintragung kann nur bei Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und persönlich ausüben. Eine Stellvertretung ist unzulässig. Es besteht keine Möglichkeit die Eintragung brieflich zu erklären. Eine bereits erfolgte Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

Artikel vom 17.11.2004
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