Ehrenamtliche Richter für Sozialgericht gesucht

Bis 30. November bewerben

München · Das Sozialgericht München und das Landessozialgericht suchen ehrenamtliche Richterinnen und Richter für fünf Jahre. Die Landeshauptstadt München darf nach ihrer Bevölkerungszahl elf Personen vorschlagen.

Ab nächstem Jahr sind die Sozialgerichte auch zuständig für Entscheidungen über Angelegenheiten nach Hartz IV (SGB II) und über Sozialhilfethemen (SGB XII). Bisher waren hier die Verwaltungsgerichte zuständig. Wer sich bewirbt, muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben und das 25. Lebensjahr, beim Landessozialgericht das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein und müssen im Regierungsbezirk Oberbayern wohnen oder arbeiten oder den Betriebssitz haben. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und Aufwand in dem gesetzlich bestimmten Rahmen.

Interessierte können sich beim Sozialreferat informieren, Detlev Ebert, Telefon 233-2 20 11, E-Mail: detlev. ebert@ muenchen.de. Die Bewerbungen sollen bis Dienstag, 30. November 2004, an das Sozialreferat, Orleansplatz 11, 81667 München, geschickt werden.

Artikel vom 16.11.2004
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