Was tun bei körperlicher und sexueller Gewalt

Hinsehen und Helfen

München · Der neuesten bundesweiten Repräsentativbefragung zufolge erleben 40 Prozent der Frauen in Deutschland im Laufe ihres Erwachsenenlebens körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides. 25 Prozent aller Befragten haben Gewalt durch Ehemänner oder Partner erfahren.

Die Befragung der betroffenen Frauen zeigt auch, dass Personen aus dem nahen Umfeld – Freundinnen, ArbeitskollegInnen, Eltern, aber auch Nachbarinnen und Nachbarn – als Ansprechpartnerinnen sehr bedeutsam sind. »Hinsehen – helfen – Hilfe holen« heißt die Broschüre der Gleichstellungsstelle für Frauen, die sich mit Tipps zum Schutz von Frauen gegen häusliche Männergewalt vor allem an Nachbarinnen, Nachbarn und Angehörige wendet. Die erste Auflage war so stark nachgefragt, dass sie sehr viel schneller vergriffen war als geplant.

Am 1. April 2004 traten das Opferrechtsreformgesetz und zu Anfang des Jahres 2002 das Gewaltschutzgesetz der Bundesregierung in Kraft, das die Möglichkeit der betroffenen Frauen erweitert, auf zivilrechtlichem Weg Schutz vor Misshandlung zu erlangen. Diese erweiterten Möglichkeiten – wie zum Beispiel polizeiliche Wegweisung, Kontakt- und Näherungsverbote für die Täter – sind in die Neuauflage der Broschüre eingearbeitet, der Adressenteil wurde aktualisiert. Mit diesen

Hinweisen will die Gleichstellungsstelle für Frauen einerseits zu Zivilcourage ermutigen und andererseits betroffenen Frauen Unterstützungsmöglichkeiten und Wege aus der Gewalt aufzeigen.

Die Broschüre kann bei der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 114, abgeholt werden. Gegen Einsendung von 1,44 Euro in Briefmarken können Exemplare zugesandt werden. Sie kann aber auch über die Münchner Einrichtungen, die Frauen beraten, bezogen werden.

Artikel vom 07.10.2004
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