Hund kollidiert mit Bus; DM 1.700 Blechschaden

Schutzengel für Tiere?

München · Im September vergangenen Jahres lief ein nicht angeleinter Spanielmischling, ein Rüde namens Bärli in München über eine Straße und kollidierte mit einem Linienbus.

Schadensbilanz des Busunternehmens: Beschädigte rechte vordere Stoßecke des Busses mit Lackbruchstellen, Bruch der Plastikhalterung für den Scheinwerfer und zersprungenes Glas des Blinkers. Die Plasikhalterungen waren Bestandteile des Stoßfängers, der damit komplett ausgetauscht werden musste. Reparaturkosten: DM 1.726,07. Eine tierärztliche Untersuchung am Tag des Unfalles ergab: "Der Hund zeigte sich etwas ängstlich, aber es konnten keinerlei körperliche Verletzungen (Hautabschürfung, schmerzhafte Druckstellen und unphysiologische Bewegungen) festgestellt werden." Da der Hundehalter den Schaden nicht regulierte, wurde er von dem Halter des Busses vor dem Amtsgericht München auf Schadensersatz verklagt.

Der Hundehalter bestritt nicht, dass sein Hund vor dem Bus über die Straße gelaufen war. Er bestritt aber, dass sein Hund mit den Karosserieteilen des Busses Kontakt gehabt hätte. Dazu sein sein Hund zu klein. Er vermutete, dass die Klagepartei einen vom Hund nicht verursachten Vorschaden zu regulieren versucht.

Die Beweisaufnahme ergab, dass der Hund ganz eindeutig mit dem Bus "Kontakt" gehabt hatte. In der Ecke des Stoßfängers befanden sich aufgeplatzte Lackbruchstellen, in denen noch Hundehaare fest eingezwickt waren. Die Farbe dieser Hundehaare und die Fellfarbe des unaufmerksamen tierischen Verkehrsteilnehmers passten exakt zusammen. Dass der gesamte fragliche Stoßfänger vor dem Zusammenprall mit dem Hund allerdings noch völlig intakt gewesen war, konnte der Kläger nicht beweisen. Der einzige hierfür benannte und bekannte Zeuge war zwischenzeitlich verstorben.

So einigten sich die Parteien vergleichsweise auf das, wovon schon vor Anrufung des Gerichts die Rede gewesen war: Der Beklagte bezahlt die Hälfte der Reparaturkosten, die andere Hälfte trägt der Fahrzeughalter, der Kläger selbst.

Ob Bärli jetzt im Straßenverkehr vorsichtiger ist oder strikter an die Leine genommen wird? Das ist dem Gericht nicht bekannt geworden.

Artikel vom 22.11.2000
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