Hohe Wahlbeteiligung in Oberschleißheim

Neuer Seniorenbeirat

Oberschleißheim · Elisabeth Ziegler, Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Oberschleißheim, hat sich sehr zufrieden mit der Wahl zum Seniorenbeirat geäußert.

Die hohe Wahlbeteiligung bei der ersten Wahl zum Seniorenbeirat hat eindrucksvoll bestätigt, dass die Senioren in der Gemeinde großes Interesse an einem Gremium hätten, das ihre Vorstellungen, Bedürfnisse und Erfahrungen auf kommunaler Ebene besser zur Geltung bringen kann. Gewählt wurden Otto Bürger, Siegfried Ziegler, Siegfried Eichner, Dr. Erwin Krausenecker, Erna Laus, Robert Fenzl und Erwin Muggesser.

Die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind Ersatzpersonen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen. Sofern einer der gewählten Bewerber die Wahl nicht annimmt, rückt eine Ersatzperson nach. Die genaue Zusammensetzung des Seniorenbeirates wird nach dessen konstituierender Sitzung bekannt gegeben. Mit der Wahl zum Seniorenbeirat wurde ein Beschluss des Gemeinderates vom 21. Oktober 2003 umgesetzt.

In seiner damaligen Sitzung beschloss der Gemeinderat die Bildung eines Seniorenbeirates und eine Satzung, welche die Aufgaben und den Geschäftsgang des Seniorenbeirates sowie dessen Wahl regelt.

Die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates beträgt drei Jahre und beginnt mit der konstituierenden Sitzung. Der Seniorenbeirat wählt aus den Reihen seiner Mitglieder einen Vorsitzenden, zwei Vertreter und einen Schriftführer. Aufgaben des Seniorenbeirates sind insbesondere die Meinungsbildung und der Erfahrungsaustausch über die Situation der älteren Bürger in Oberschleißheim, die Mitsprache bei der Planung und Gestaltung gemeindlicher Einrichtungen für ältere Bürger, die Mitwirkung bei der Programmgestaltung der gemeindlichen Seniorenarbeit sowie generell die Wahrnehmung der Interessen der älteren Bürger durch Anregungen, Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen.

Der Seniorenbeirat kann außerdem schriftlich Stellung nehmen zu den Beschlussvorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Sozialbeirates, soweit sie Belange der älteren Bürger betreffen. Der Seniorenbeirat tritt jährlich mindestens zweimal zu öffentlichen Sitzungen zusammen. Die Beschlüsse des Seniorenbeirates werden von den beschließenden gemeindlichen Gremien abschließend behandelt.

Artikel vom 25.08.2004
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