Wichtiger Hinweis zur Anschriftenweitergabe

Einspruch ist möglich

München · Für die Neuauflage des Münchner Stadtadressbuches 2005 werden vom Kreisverwaltungsreferat – Bürgerbüro – die dazu erforderlichen Anschriften dem Adressbuchverlag übermittelt.

Nach Artikel 35 Absatz 3 Bayerisches Gesetz über das Meldewesen können sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Möglichkeit der Aufnahme der Daten in elektronische Verzeichnisse durch die Adressbuchverlage und die damit verbundene vielfältige Auswertungsmöglichkeit hingewiesen.

Entsprechende Anträge können unter Angabe des Familien- und Vornamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro, Ruppertstraße 19, oder bei den Meldestellen bis spätestens 31. August 2004 gestellt werden. Bereits in früheren Jahren gestellte Anträge haben weiterhin ihre Gültigkeit.

Sprechzeiten beim Bürgerbüro, Ruppertstraße 19: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18.30 Uhr, Freitag 7 Uhr bis 12 Uhr. Sprechzeiten bei den Meldestellen: Montag, Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag 9.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr, Freitag 7 bis 12 Uhr.

Anschriften der Meldestellen: Orleansplatz 13, Forstenrieder Allee 61a, Frankenthaler Straße 5–9, Leonrodstraße 21 und Riesenfeldstraße 75/5.

Artikel vom 24.08.2004
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