Schwabinger Krankenhaus will Entgeltsystem einführen

Münchener Erklärung perfekt!

Schwabing · Das Schwabinger Krankenhaus hat zusammen mit anderen Kliniken ein Positionspapier zur Einführung des neuen Entgeltsystems unterzeichnet.

In dieser »Münchener Erklärung« heißt es: »Wir als große kommunale Krankenhäuser der Maximalversorgung stellen auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau die Versorgung der Patienten sicher. Die Bevölkerung vertraut darauf, dass wir auch in Zukunft ein umfassendes Leistungs- und Qualitätsniveau vorhalten.

Wir stellen uns den aktuellen Anpassungsprozessen, ja gestalten diese aktiv und konstruktiv mit. Deshalb unterstützten wir eine Verbesserung der Leistungstransparenz im Gesundheitsbereich und damit auch im Krankenhausbereich.« Mit der Einführung des neuen Entgeltsystems verbindet die Klinik die Erwartung, dass mehr Leistungstransparenz erreicht wird, was bislang keine frühere Gesundheitsreform bewirken konnte. Damit dieser konstruktive, Leistungseffizienz fördernde Reformansatz tatsächlich Wirkung erzielen kann und gleichzeitig leistungsfähige Krankenhäuser in die Lage versetzt, unter der Prämisse der Beitragssatzstabilität in den nächsten Jahren zum Wohle der Patienten ihre Leistungen zu erbringen, bedarf es jedoch einiger Rahmenbedingungen.

Notwendige Anpassungen sind durch die Politik und durch Vereinbarungen der Selbstverwaltung (Krankenhaus- und Krankenkassenverbände) so zu steuern, dass die Versorgung der Patienten ­ nicht zuletzt vor dem Hintergrund der öffentlichen Verantwortung für die Daseinsvorsorge ­ sichergestellt bleibt und die Qualität der Versorgung weiter gesteigert werden kann. Die Einführung des neuen Entgeltsystems muss den Grundsatz »Geld folgt der Leistung« für den Krankenhausbereich in die Tat umsetzen. Es ist daher richtig, wenn künftig das medizinisch/pflegerische Geschehen am Patienten die Erlöse der Krankenhäuser bestimmt.

Aussage 2: Im Rahmen dieses leistungsorientierten Entgeltsystems bedarf es einer finanziellen Absicherung bestimmter struktureller Gegebenheiten eines Krankenhauses, so etwa: Notfallversorgung ­ Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung (Versorgungsauftrag) ­ Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen ­ Aufnahme von Begleitpersonen.

Eine entsprechende Strukturfinanzierung muss im Detail vor Einstieg in das anstehende Kalkulationsverfahren definiert und transparent gestaltet sein sowie regelmäßig evaluiert werden, fordert das Schwabinger Krankenhaus.

Artikel vom 15.11.2000
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