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Garchinger Stadtrat lehnt Klageweg für besseren Lärmschutz an der A9 ab
Kein Grund zum Klagen
Flüsterasphalt und Lärmschutzwände sollen die Einhaltung der Grenzwerte garantieren. Die Stadt Garching ist mit den geplanten Maßnahmen zufrieden. Grafik: Autobahndirektion Südbayern, ABC Fotosatz
Garching · Die Stadt Garching hat keinen Grund zum Klagen – und genau das stößt vielen Bürgern sauer auf.
Die Gründe: Eine Klage habe wenig Aussicht auf Erfolg und mit dem Angebot der Autobahndirektion und dem Innenministerium sei man zufrieden. Am letzten Freitag, 30. April, ist die Frist für die Stadt abgelaufen, Klage einzureichen. Bei den zahlreichen anwesenden Bürgern herrschte Unverständnis und Enttäuschung. Sie hatten darauf gesetzt, gemeinsam mit der Stadt optimalen Lärmschutz zu erreichen.
Schließlich hatte die Stadt selbst die Bürger aufgerufen, sich dafür einzusetzen. Eine kleine Initiative hat über 1.000 Unterschriften gesammelt, um ein Bürgerbegehren in Gang zu setzen. Jetzt hat der Stadtrat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil es aufgrund der knappen Frist nicht mehr durchführbar war. Außerdem: »Die neue Situation macht eine Klage nicht mehr nötig«, so Garchings Erster Bürgermeister Manfred Solbrig (SPD).
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A9 bei Garching auf 100 Stundenkilometer und die Förderung der lange geplanten Ortsumgehung zugesagt (wir berichteten). Nach den Prognosen werden nach dem Ausbau der Autobahn und des Lärmschutzes die Grenzwerte nur noch nachts geringfügig überschritten.
Im Großen und Ganzen zeigte sich der Stadtrat in der Sache einig, lediglich die Art und Weise hat einen unangenehmen Beigeschmack hinterlassen. »Mich stört wahnsinnig, dass man sich hier nicht ernstgenommen fühlt, dass hier alles so undurchsichtig ist«, monierte Karl-Peter Weber (Bürger für Garching) und auch sein Fraktionskollege Franz Nikui unterstellte sarkastisch: »Wissen Sie schon, wie abgestimmt wird? Oder wird das vorher ausgemauschelt? Dann brauchen wir das in der Sitzung nicht mehr zu behandeln.« Für beide als polemisch zurückgewiesene Beiträge gab es Applaus aus der Bürgerschaft.
Die Klagegegner haben sich letztlich gegen fünf Stimmen durchgesetzt, zugleich soll es aber nochmals Nachverhandlung zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung geben. Carsten Clever-Rott
Artikel vom 05.05.2004Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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