Morgen entscheidende Sitzung

Klagt Garching?

Garching · Das Planfeststellungsverfahren geht nun in die »heiße Phase«. Der Garchinger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. April darüber zu entscheiden, ob die Stadt Garching gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 9 klagen wird.

In der öffentlichen Diskussion zum Bürgerbegehren wurde die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Garching alles erforderliche für einen optimalen Lärmschutz getan hat.

In zahlreichen Verhandlungen bei der Obersten Baubehörde und bei der Autobahndirektion wurde hart für einen optimalen Lärmschutz gekämpft. Oft wurde um Formulierungen gefeilscht, die aber in ihren Aussagen für Garching von enormer Bedeutung sind. Die Stadt hatte die Möglichkeit bereits im Vorfeld die Auflage zum Lärmschutz im Planfeststellungsverfahren zu erhalten.

Entscheidende Konkretisierungen im Wortlaut konnten erzielt werden. Dies ist insbesondere für die Zukunft besonders wichtig. Sollte nämlich die Autobahndirektion die Auflagen nicht einhalten, so hat die Stadt Garching ein Klagerecht, um die Erhaltung der Auflagen zu erzwingen.

Artikel vom 28.04.2004
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