Wahl der Jugendschöffen

Urteile bilden

Garching · Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises München hat dem Landgericht München I für die Wahlperiode 2000/2008 voraussichtlich 36 Personen für das Amt des Hauptjugendschöffen und voraussichtlich 40 Personen für das Amt des Hilfsjugendschöffen vorzuschlagen.

Für diese Ehrenämter können sich alle Personen bewerben, von denen die in den einschlägigen Vorschriften geforderten persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Es soll insbesondere nur bestellt werden, wer über eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügt; seinen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in einer Gemeinde des Landkreises hat; deutscher Staatsangehöriger ist und zu Beginn der neuen Gerichtsperiode (1.1.2005) das 25 . Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Weitere Voraussetzungen (z. B. Ausschluss bestimmter Berufsgruppen) können beim Kreisjugendamt München, Herrn Hacker, Tel. 62 21-24 15, erfragt werden. Bewerbungen müssen bis spätestens 3. März 2004 bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung, in Garching bei der Stadtverwaltung, Zimmer 0.16, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München, eingehen. Dort sind auch die entsprechenden Bewerbungsvordrucke erhältlich.

Artikel vom 04.02.2004
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