Stiefmutter kommt als Täterin in Betracht

6-Jährige krankenhausreif

Hasenbergl · Ein 6-jähriges Mädchen wohnt zusammen mit zwei Geschwistern bei den Großeltern. Mitunter holt es der Vater zu sich und seiner 25-jährigen Lebensgefährtin, mit der er zwei weitere Kinder im Alter von 18 und sieben Monaten hat.

Am 3. November wurde das 6-jährige Mädchen von der 25-Jährigen mit Kopfverletzungen in ein Münchner Krankenhaus eingeliefert. Auf Befragen des Arztes gab das Kind an, dass es von der Großmutter mit dem Kopf gegen den Fußboden geschlagen worden sei. Mit dem Kochlöffel hätte sie zudem Schläge auf den Rücken bekommen. Die 25-jährige Hausfrau erklärte dagegen dem Arzt, dass das Mädchen beim Fertigen von Hausaufgaben vom Stuhl gefallen sei.

Im Krankenhaus ging man von einer Misshandlung aus, der Sozialdienst des Krankenhauses wurde deshalb eingeschaltet. Die Münchner Polizei erhielt erst am 4. November, um 21.30 Uhr, Kenntnis von der Misshandlung, da sich die leibliche Mutter zur Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) begab, um Anzeige zu erstatten. Die Mutter war erst im Laufe des Tages vom Krankenhaus informiert worden. Im Zuge der bislang durchgeführten Ermittlungen und Vernehmungen durch den Kriminaldauerdienst kristallisierte sich nun heraus, dass nur die Lebensgefährtin des Vaters als Täterin in Frage kommen kann.

Artikel vom 12.11.2003
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