Verhaltensgrundsätze nach einem Verkehrsunfall?

Was tun, wenn’s gekracht hat?

München · Die Münchner Verkehrspolizei informiert im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne »Verkehr mit Sicherheit – mit Sicherheit nicht verkehrt« zum Thema »Verhalten nach Verkehrsunfall«.

München · Die Münchner Verkehrspolizei informiert im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne »Verkehr mit Sicherheit – mit Sicherheit nicht verkehrt« zum Thema »Verhalten nach Verkehrsunfall«.

Durchschnittlich alle 11 Minuten wurden im Jahr 2002 Münchner Polizeibeamte zu einem Verkehrsunfall gerufen. Nachstehend ein kurzer Ratgeber über grundlegende Verhaltensgrundsätze.

1. Unverzüglich anhalten. Halten Sie nach einem Verkehrsunfall unverzüglich an und bleiben Sie möglichst ruhig. Auch ohne eigenen Schaden können Sie Unfallbeteiligter sein; z. B. aufgrund eines Fahrstreifenwechsels muss der hinter Ihnen Fahrende abbremsen. Ein weiterer Fahrer fährt auf diesen auf.

2. Unfallstelle absichern – zum Eigenschutz sowie zur Vorbeugung vor Folgeunfällen. – Warnblinkanlage einschalten; bei Dunkelheit grundsätzlich die Fahrzeugbeleuchtung einschalten. – Beim Aussteigen auf den fließenden Verkehr achten. – Das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen {Abstand – zulässige Geschwindigkeit in Metern). – Zum eigenen Schutz nicht im, sondern außerhalb des Fahrzeugs auf Polizei oder Rettungsdienst warten.

3. Verletzten Personen helfen. Verständigen Sie bei Unfällen mit Verletzten – soweit erforderlich – schnellstmöglich den Rettungsdienst und die Polizei. Leisten Sie Erste Hilfe.

4. Nach einem Bagatellunfall sofort die Unfallstelle räumen. Nach einem Bagatellunfall sind Sie zur Räumung der Unfallstelle verpflichtet. Kommt es wegen Ihrem Fahrzeug zu weiteren Unfällen, können Sie dafür in Regress genommen werden.

5. Mit dem Unfallgegner Personalien, Fahrzeug- und versicherungdaten austauschen. Verwenden Sie zur Unfalldarstellung am besten den »Europäischen Unfallbericht«. Sie erhalten diesen über Ihre Versicherung oder bei Automobilclubs.

6. Beweise sichern. Bitten Sie Personen, die den Unfall beobachtet haben, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Namen und Adressen. Führen Sie in Ihrem Fahrzeug immer einen einfachen Fotoapparat mit Blitzlicht mit und fotografieren Sie die Unfallsituation.

7. Unfall mit einem geparkten Fahrzeug. Die häufgsten Fehler unterlaufen den Fahrzeugführern bei einem Unfall mit einem geparkten Fahrzeug. Ein Hinweiszettel alleine reicht nicht! Folgende Punkte müssen Sie befolgen: – mindestens ca. 30 Minuten am Unfallort warten und – dann einen Hinweiszettel mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift sowie ihrer telefonischen Erreichbarkeit hinterlassen und zusätzlich – unverzüglich die Polizei verständigen.

Sonst entfernen Sie sich unerlaubt von der Unfallstelle. Die Folgen sind Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis; zudem erfolgt im Verkehrszentralregister ein Eintrag von sieben Punkten. Versicherungsrechtlich bewirkt das Sichentfernen unter Umständen die Leistungsfreiheit des Versicherers.

Artikel vom 12.11.2003
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