3.000 Sozialwohnungen weniger

Rechtlich prüfen

Etwa 3.000 Sozialwohnungen fallen dieses Jahr in München aus der Preisbindung. Die Wohnungen werden nach dem Wegfall der Preisbindung rechtlich wie frei finanzierte Wohnungen behandelt. Das bedeutet, dass die Mieter dieser Wohnungen mit Mieterhöhungen bis zu 20 Prozent rechnen müssen.

Im Einzelfall kann die Mieterhöhung sogar noch höher ausfallen. Wenn der Mieter bisher für seine Wohnung Fehlbelegungsabgabe gezahlt hat, kann der Vermieter die Miete bis zur Höhe der bisher bezahlten Fehlbelegungsabgabe anheben.

Vier Monate vor Wegfall der Preisbindung über eine Sozialwohnung kann der Vermieter vom Mieter Auskunft darüber verlangen, ob und in welcher Höhe er eine Fehlbelegungsabgabe zahlt. Daraus errechnet der Vermieter die künftige Mieterhöhung.

Aber nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Hier sind dem Vermieter gesetzliche Schranken gesetzt. Deshalb ist eine rechtliche Prüfung der Mieterhöhung auf jeden Fall zu empfehlen.

Über die Rechte und Pflichten bei Mieterhöhungen in Zusammenhang mit dem Wegfall der Preisbindung erhalten Mieter und Vermieter kostenlos Auskunft bei der Mietberatungsstelle im Wohnungs- und Flüchtlingsamt, Franziskanerstraße 8, Zimmer 238, 81669 Müncen. Terminvereinbarungen sind unter Telefon 2 33-4 02 00 möglich.

Artikel vom 05.11.2003
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