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LMU soll Studienplatztausch zulassen
Missbrauch von Studenten
Die Münchner SPD fordert die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) auf, den Studienplatztausch im ersten Semester umgehend zuzulassen.
Gerade nach der jetzigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs muss die Universität ihre Praxis überdenken, drängt SPD-Vizechefin Adelheid Rupp. Die Richter stellten fest, die Tauschgenehmigung stehe als gesetzlich nicht geregelte Verwaltungstätigkeit im Ermessen der Hochschulen.
Die LMU gibt sich hart und verbietet den Tausch im ersten Semester. Folge: Studienanfänger aus München müssen ihre Heimatstadt verlassen, weil ihnen ein Studienplatz an einer auswärtigen Hochschule zugewiesen wurde und die LMU den Tausch mit in München für dasselbe Fach zugelassenen Kommilitonen verweigert.
Die LMU führt als Grund für ihre Regelung die Situation von vor zehn Jahren an. Die damals zu beobachtende Zunahme des illigalen Handels mit Studienplätzen werde durch das grundsätzliche Tauschverbot im ersten Fachsemester unterbunden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte über die Beschwerde einer Münchnerin und eines Göttingers zu befinden, die beide Medizin studieren wollen. Der Göttinger soll in München anfangen, die Münchnerin in Göttingen. Deshalb stellten beide einen Tauschantrag, dem die Göttinger Georg-August-Universität auch sofort zustimmte. Dagegen verwies die LMU auf ihre Immatrikulationssatzung, die einen Studienplatztausch im ersten Fachsemester nicht zulasse.
Wenn sich die LMU jetzt nicht bewegt, ist mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die Tauschabsicht der beiden Studierenden endgültig gescheitert.
Artikel vom 21.08.2003Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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