Infoveranstaltung zur Wahl

Verfassungsänderung

Am 21. September stimmen die bayerischen Bürger nicht nur über einen neuen Landtag, sie stimmen auch über wichtige Änderungen in der Bayerischen Verfassung ab.

In Bayern kann dann endlich auch das so genannte Konnexitätsprinzip (»Wer bestellt, bezahlt«) eingeführt werden. Der Freistaat darf den Kommunen nur dann noch neue Aufgaben übertragen, wenn deren Finanzierung abgeklärt ist.

Abgesichert wird das Konnexitätsprinzip durch ein Konsultationsverfahren, das die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam vereinbaren. Das Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Landtag wird verfassungsrechtlich verankert.

Angesichts des wachsenden Drucks der unter Finanznot leidenden Kommunen hat die Mehrheitsfraktion den Forderungen von SPD und Grünen nachgegeben. Vorbereitet wurden diese Änderungen von einer gemeinsamen Verfassungskommission aller drei Landtagsfraktionen. Der Entwurf ist einstimmig angenommen worden.

Außerdem sollen das passive Wahlalter für Landtag und Bezirkstag auf 18 Jahre gesenkt und aus dem Grundgesetz soll der Begriff der »Menschenwürde« in die Bayerische Verfassung übernommen werden. Dadurch wird klar gestellt, dass auch nach der Bayerischen Verfassung das Klonen von Menschen verboten ist.

Der Landtags-SPD ist es gelungen, auch das Thema »Kinderrechte« im Verfassungsentwurf zu verankern. Das Kind ist dann Rechtssubjekt und nicht bloßes Objekt der Erziehung. Kinder vor Misshandlung zu schützen, wird staatliche Aufgabe. Die SPD informiert am Donnerstag, 17. Juli, um 20 Uhr, über die am 21. September zur Abstimmung stehenden Verfassungsänderungen mit Dr. Klaus Hahnzog (Vorsitzender des Verfassungsausschusses) und Monica Lochner-Fischer (Frauen- und stellv. Finanzpolitische Fraktionssprecherin) im AWO-Senorentreff, Arcisstraße 45 (am Alten Nördl. Friedhof, Nähe U2 Josephsplatz).

Artikel vom 10.07.2003
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