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Neue Anforderungen im Kraftfahrzeug-Gewerbe
Drei neue Berufe
Mit einem Schlag werden zum 1. August 2003 gleich drei neue Ausbildungsordnungen für das Kraftfahrzeuggewerbe wirksam.
Die neuen Berufe werden sein: Kfz-Mechatroniker/-in, Mechaniker/-in für Karosserieinstandhaltungstechnik, Fahrzeuglackierer.
Mit dem Einzug der elektronischen Datenverarbeitung in das Automobil wurden die Anforderungen an die Diagnose und Instandhaltung und damit auch an die Ausbildung grundlegend anders. Ein Software-Update für ein Motorsteuergerät wird künftig häufiger sein als ein Ölwechsel.
Deshalb stehen im Mittelpunkt des neuen Ausbildungsberufes »Kfz-Mechatroniker/-in« Diagnose-, Instandhaltungs-, Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten an Kraftfahrzeugen. Im Zentrum des eigenständigen Ausbildungsberufes »Mechaniker/-in für Karosserieinstandhaltungstechnik« steht die Karosseriereparatur in Verbindung mit der Anwendung neuer Verbindungstechniken, der Einsatz unterschiedlicher Fügeverfahren sowie computergestützte Mess- und Rückformtechnik. Aufgrund der großen Anzahl verschiedener Lackmaterialien, unterschiedlicher Lackiertechniken einschließlich der Anwendung moderner Mess- und Farbmischgeräte sowie Lackpflege zum Werterhalt von Kraftfahrzeugen und die Anforderungen hinsichtlich Lackaufbau und Oberflächenanmutung der Fahrzeuglackierung wurde ein eigenständiger Ausbildungsberufes etabliert.
Der Ausbildungsberuf »Automobilkaufmann/-frau« ist auf die organisatorischen und administrativen Bedürfnisse des Automobilhandels zugeschnitten. Der Beruf umfasst Arbeitsgebiete, die mit dem Vertrieb von Fahrzeugen zusammenhängen, so zum Beispiel Finanzierung, Leasing, Flotten-Management, Versicherungs- und Garantieleistungen.
Genauere Informationen zu den einzelnen Berufsbildern erhalten Interessierte im Internet unter der Adresse www.autoberufe.de.
Artikel vom 26.06.2003Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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