Generalunternehmer als alleiniger Vertragspartner

Alles aus einer Hand

Das Bauträgerhaus hat den Vorteil, dass der Bauherr nur einen Vertragspartner hat, der sich von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe um alle Details kümmert. Meist bieten Bauträger auch eine Festpreisgarantie.

Bauunternehmer, die sämtliche Bauleistungen anbieten, nennt man Generalunternehmer. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie alle Leistungen selbst erbringen. Vielmehr schalten sie Subunternehmen ein, die einzelne Gewerke ausführen. Wichtig für den Bauherren ist jedoch, dass der Generalunternehmer der Vertragspartner ist, der für die komplette bauliche Ausführung verantwortlich ist.

Von einem Bauträgerhaus spricht man dann, wenn das Bauunternehmen sowohl die Beschaffung des Grundstücks, die Planung und den kompletten Bau des Hauses anbietet. Den Vertrag nennt man entsprechend Bauträgerkaufvertrag. Bei dieser Form gibt es tatsächlich nur noch einen einzigen Vertragspartner.

Genau wie bei Architekten gilt auch bei Bauträgern: Das Unternehmen sollte Referenzen vorweisen können. Fragen Sie am besten Bauherren, die ihr Eigenheim mit dem Bauträger verwirklicht haben, nach deren Zufriedenheit.

Vor Vertragsabschluss sollten Sie auch einen genauen Blick in die Leistungsbeschreibung werfen. Schlüsselfertig heißt nicht immer schlüsselfertig. Im Festpreis sind dann häufig noch keine Außenanlagen, Zuwege und Terrassen enthalten. Und der Begriff »bezugsfertig« bedeutet nicht, dass wenigstens der Innenausbau fertiggestellt ist. Ein Haus kann schon dann bezugsfertig sein, wenn zum Beispiel noch Malerarbeiten oder Bodenbeläge fehlen. Die Bezeichnungen »schlüsselfertig« und »bezugsfertig« sind außerdem nirgends verbindlich festgelegt.

Es gibt Bauträger, die mit mageren Leistungen tricksen, um einen möglichst günstigen Preis vorzugaukeln. Für eigentlich selbstverständliche Ausstattungsdetails muss der Bauherr dann extra in die Tasche greifen. Seriöse Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr genau und detailliert ihre Leistungen aufführen, und Ihnen vor allem unaufgefordert auch diejenigen Leistungen nennen, die nicht im Vertragsumfang enthalten sind. Erkundigen Sie sich auch, ob das Grundstück, auf dem Ihr Haus gebaut werden soll, bereits voll erschlossen ist. Ist dies nicht der Fall, können noch Forderungen auf Sie zukommen, die Ihr Finanzierungskonzept möglicherweise empfindlich ins wanken bringen.

Bauträger bieten oft stark typisierte Häuser an. Vorteil: Das Haus-Modell wurde meist schon mehrfach gebaut und Sie können sich Musterhäuser ansehen. Da die Baupläne immer wieder verwendet werden und der Bauträger die Kosten genau kalkulieren kann, sind Bauträgerhäuser häufig günstiger als Architektenhäuser. Der Preisvorteil schwindet jedoch, wenn Sie viele Sonderwünsche haben.

Artikel vom 18.06.2003
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