»Bauen in Berlin« ist nicht gleich »Bauen in Bayern«

Baurecht ist Ländersache

In Deutschland ist Baurecht Ländersache. Während das Baugesetzbuch die Bauleitplanung regelt, werden in den Landesbauordnungen praktische Belange der Bebauung eines Grundstücks festgelegt.

Dazu gehören unter anderem Standsicherheit, Brandschutz und Form und Umfang des Bauantrags.

Die Landesbauordnungen regeln auch, wer die Bauaufsichtsbehörden sind und wie Verwaltungsverfahren ablaufen. Außerdem enthalten sie Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten, Rechtsverordnungen und Vorschriften.

Die Regelungen unterscheiden sich im Detail von Bundesland zu Bundesland.

Artikel vom 18.06.2003
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