Äste und Zweige zurückschneiden

Sichere Wege

Teile von Sträuchern und Bäumen, die in den Straßenraum oder den Gehwegbereich ragen, stellen eine Gefahrenquelle und Behinderung dar.

So müssen beispielsweise Kinder bis zum achten Lebensjahr als Radfahrer den Gehsteig benutzen. Viele Straßen in der Gemeinde Oberschleißheim haben keinen gesonderten Gehsteig, so dass der Fahrbahnrand von verschiedenen Verkehrsteilnehmern genutzt wird.

Äste, die in Gesichtshöhe herunterhängen – vor allem wenn sie nach Regenfällen schwer sind – stellen besonders in der Dunkelheit eine Gefahr dar. Darüber hinaus führen überhängende Gehölze an Straßen und Durchfahrtswegen dazu, dass bei Fahrzeugen des Gemeindebauhofes, der Rettungsdienste oder der Müllabfuhr Schäden am Lack, den Außenspiegeln oder Blinklichtern entstehen.

Die Grundeigentümer sollten im eigenen Interesse dafür sorgen, dass von ihrem Garten keine Behinderungen oder sonstige Gefahren ausgehen. Die Gemeinde bittet daher dringend alle Betroffenen, die Hecken und Sträucher in einen solchen Zustand zu bringen und zu halten, dass der öffentliche Raum nicht beeinträchtigt wird. Die Durchfahrtshöhe sollte bei Geh- und Radwegen 2,5 Meter, im Straßenraum 4,5 Meter betragen.

Artikel vom 18.06.2003
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