Skaten auf der Straße verboten

Inline-Ordnung

Immer öfter sieht man Personen mit Inlinern auf Straßen, Plätzen und durch Fußgängerzonen fahren.

Diese Art der Fortbewegung ist inzwischen schon zu einem wahren Volkssport für jung und alt geworden.

Dennoch gibt es beim Fahren mit Inlinern im Straßenverkehr einiges zu beachten: Obwohl man beim Skaten Geschwindigkeiten von über 30 km/h erreichen kann, gelten die Inliner nach der neuesten, wenn auch stark umstrittenen Rechtsprechung, als »ähnliche Fortbewegungsmittel«. Gemäß § 24 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Inliner den Sportgeräten und nicht den Fahrzeugen zuzuordnen.

Die Inline-Skater dürfen daher grundsätzlich nicht die Fahrbahn benutzen, sie müssen sich auf dem Gehweg fortbewegen. Nur in den Fällen, wo ein Gehweg fehlt können sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand skaten.

Es ist keinesfalls erlaubt, die Radwege oder die Fahrbahn zu benutzen, auch wenn dieser Fahrbahnbelag wie geschaffen zum Skaten wäre.

Das Befahren der Gehsteige birgt natürlich einige Gefahren, besonders für Kinder und Senioren, die die Geschwindigkeit der Skater nur schwer einschätzen können.

Artikel vom 18.06.2003
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