Volksbegehren bis 4. Juni

Geklonter Mensch

München · Seit 22. Mai bis zum 4. Juni können sich die bayerischen Wahlberechtigten für das Volksbegehren »Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals« eintragen.

Das Volksbegehren ist nur erfolgreich, wenn während dieser Eintragungsfrist landesweit 900.000 Menschen (= 10 Prozent der Wahlberechtigten) unterschreiben. Nachfolgend die häufigsten Fragen zu den Eintragungsbedingungen.

Das Landeswahlgesetz sieht vor, dass man nur in den amtlichen Eintragungsräumen unterschreiben kann. Die Eintragungsräume sind in der Regel im Rathaus, In den mittleren und größeren Städten gibt es darüber hinaus Stadtteil-Eintragungsräume. Zur Eintragung muss man den Personalausweis mitbringen.

Besonders bürgerfreundlich ist die Stadt München, die den Eintragungsraum im Rathaus werktags durchgehend von 10 bis 20 Uhr öffnet und so den Berufstätigen die Eintragung erleichtert. Eine briefliche Eintragung ist nicht möglich. Wer aus beruflichen Gründen, wegen Krankheit, Alter oder Behinderung den Eintragungsraum nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein, mit dem er sich innerhalb Bayerns auch in einer anderen Gemeinde eintragen kann.

Nur wer während der gesamten Eintragungszeit krank ist oder wegen hohem Alter oder Behinderung einen Eintragungsraum nicht selbst aufsuchen kann, darf eine Hilfsperson mit der Eintragung im Rathaus beauftragen. Auch hierfür ist ein Eintragungsschein erforderlich.

Der Eintragungsschein kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail, nicht jedoch telefonisch unter Angabe des Grundes im Rathaus beantragt werden.

EU-Ausländer dürfen zwar bei der Kommunalwahl und bei kommunalen Bürgerentscheiden wählen bzw. abstimmen, bei landesweiten Volksbegehren, laut Landeswahlgesetz, jedoch nicht.

Artikel vom 28.05.2003
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