Freinacht ist kein Freibrief

Schlechte Scherze

München · Das alte Bruchtum der Freinacht, (Nacht von Mittwoch, 30. April, auf Donnerstag, 1. Mai) wurde in den vergangenen Jahren häufig falsch verstanden.

Gegen einen Spaß wie Autos mit Klopapier einwickeln oder Türklinken mit Rasierschaum einseifen hat die Polizei sicher nichts einzuwenden (obwohl sich der Betroffene wahrscheinlich nicht darüber freut…!) Aber die Freinacht findet ihre Grenzen, wenn unter dem Deckmantel von »Jux und Tollerei« mutwillig das Eigentum anderer Leute beschädigt und Gefahrenstellen geschaffen werden. Die Polizei bittet daher darum, gängige »Scherze« wie Beschmieren von Gebäudewänden, Abdecken von Verkehrszeichen, Ausheben von Gullideckeln, Errichten von Barrieren über Fahrbahnen, Rad- oder Gehwege, Verkleben von Türschlössern, Besprühen von Autos mit Farblacken, Bespritzen von Leuten mit Ketchup, Senf oder Farbe, Beschädigung von Straßenbeleuchtung usw. zu unterlassen.

Denn man sollte bei seinen Streichen immer bedenken, dass auch der Betroffene zumindest darüber schmunzeln können sollte.

Artikel vom 23.04.2003
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