Parkausweise entbinden in Neufahrn Anwohner von der Kurzparkregelung

Endlich ein Parkplatz!

Neufahrn · Seit Anfang Januar können sie offiziell beantragt werden – die kleinen grünen Kärtchen, die den Bewohnern der Straßenzüge rund um den S-Bahnhof Neufahrn in den dortigen Kurzparkzonen ein Dauerparkrecht einräumen.

Hier, wo man in der Zeit zwischen 10 und 16 Uhr maximal zwei Stunden, und nur unter Benutzung einer Parkscheibe parken darf, dürfen Anwohner mit Ausweis ihre Autos jetzt auf unbegrenzte Zeit abstellen.

Wer in der näheren Umgebung der Neufahrner S-Bahnstation wohnt, hat in der Vergangenheit oft vergeblich einen Parkplatz gesucht. Insbesondere Flugpassagiere des Münchner Flughafens haben die öffentlichen Stellflächen dort rege genutzt: Denn wer sein Auto in Neufahrn stehen lässt, hat nicht nur eine bequeme Direkt-Verbindung zum Flughafen, er umgeht auch die teuren Gebühren der Flughafen-Parkdecks.

Urlauber wurden so häufig zu wochenlangen Dauerparkern. »Im Galgenbachweg beispielsweise waren teilweise 20 bis 30 Fahrzeuge abgestellt«, berichtet Johann Klein, von der Gemeinde Neufahrn. »Und das stellt eine massive Behinderung dar, denn diese Parkplätze fehlen dann für die Anwohner.«

Auf Betreiben der ansässigen Bürger wurde dieser Bereich daher im Juli vergangenen Jahres als Kurzparkzone ausgewiesen. Doch auch diese Verordnung einer Höchstparkdauer von zwei Stunden verbesserte die Parkplatzsituation der Anwohner nicht nachhaltig. Insbesondere im Umfeld von Wohnblöcken herrschte weiterhin Parkplatznot und bei der Gemeinde gingen zahlreiche Beschwerden ein. Deshalb beschloss der Gemeinderat im Dezember die zusätzliche Einführung von Parkausweisen für die Anwohner.

Diese entbinden die ansässigen Bürger davon, ihr Auto tagsüber (bis 16 Uhr) umparken zu müssen. Die neue Regelung gilt für Bewohner des Amsel-, Brachvogel-, Kiebitz-, Lerchen-, Meisen-, Finken-, Schwal-ben-, sowie des Galgenbachwegs zwischen der Bahnhof- und der Max-Anderl-Straße. Und auch wer im Sonnen-, Ahorn- oder im Freisinger Weg zwischen Galgenbach- und Ahornweg wohnt, kann bei der Gemeinde schriftlich oder übers Internet einen solchen Ausweis anfordern.

Die Jahresgebühr für den Ausweis beträgt 30 Euro. Bedingung ist allerdings, dass man Halter einer Fahrerlaubnis, sowie eines Fahrzeugs ist, das man nachweislich nicht auf eigenem Grund abstellen kann.

Die neue Regelung scheint Wirkung zu zeigen, denn es liegen der Gemeinde bislang keine erneuten Beschwerden vor. pt

Artikel vom 19.03.2003
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