Raketen und Silvesterknaller sicher benutzen

Schön, aber gefährlich

München · Schon im Mittelalter gehörte ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel.

Doch so schön der Anblick leuchtender und bunt funkelnder Feuerwerke ist, so groß sind auch die Gefahren, die unsachgemäßer Umgang mit der Pyrotechnik mit sich bringt.

Die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH) hat deshalb wichtige Tipps für den Einkauf und den sicheren Gebrauch von Feuerwerk zusammengestellt. Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sind. Sie erkennen sie am Zulassungszeichen »BAM«, dem Zeichen für die pyrotechnische Klasse »P I« oder »P II« und an einer laufenden Nummer.

Lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor dem Zünden in aller Ruhe. Sie ist auf jedem Artikel und auf der Verkpackung aufgedruckt.

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Feuerwerkskörper der Klasse P II wie Raketen, Kanonenschläge, Blitze und Böller dürfen nur von Personen über 18 Jahren gekauft und gezündet werden.

Auch Knallkörper für Kinder sollten Kinder nur abbrennen, wenn Erwachsene sie dabei beaufsichtigen.

Zünden Sie Raketen, Knallkörper und andere Pyrotechnik nie in geschlossenen Räumen. Achten Sie immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand.

Schließen Sie Fenster und Dachfenster, damit keine abstürzenden Raketen oder Leuchtkugeln in die Wohnung gelangen.

Alkohol trübt das Reaktionsvermögen. Erwachsene mit erhöhtem Alkoholkonsum sollten das Feuerwerk deshalb lieber als Zuschauer genießen.

Feuern Sie Raketen senkrecht, am besten aus schweren leeren Flaschen ab. Am besten graben Sie die Flasche vorher in die Erde ein. Achten Sie dabei auf mögliche Hindernisse wie zum Beispiel Dachvorsprünge oder Bäume.

Feuerwerkskörper sollten nicht selbst gebastelt werden. Verkürzen Sie auch nie die Zündschnur! Zünden Sie Blindgänger und Versager auf keinen Fall ein zweites Mal.

Besonders gefährlich für die Ohren sind Knaller und Böller, die in unmittelbarer Nähe des Trommelfells gezündet werden. Vor allem ungeprüfte »Billig-Böller« aus Osteuropa haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller mit einen Schallpegel von bis zu 120 Dezibel. Bei diesem Pegel liegt auch die Schmerzgrenze.

Artikel vom 30.12.2002
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