Neue Kampfhundeverordnung

Sechs weitere Rassen

Unterschleißheim · Die Stadtverwaltung Unterschleißheim weist darauf hin, dass seit dem 1. November, sechs weitere Hunderassen in die Kampfhundeverordnung mit aufgenommen wurden.

Es handelt sich dabei um die Hunderassen Alano, American Bulldog, Cane Corso, Perro de Presa Canario, Perro de pres Mallorquin und Rottweiler.

Aus der Kampfhundeverordnung rausgenommen wurde die Rasse Rhodesian Ridgeback. Die Haltung der Hunderassen aus Kategorie I bedarf immer der Erlaubnis der Stadt. Diese Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Handehalter ein berechtigtes Interesse, z.B. Bewachung eines gefährdeten Besitztums, nachweisen kann.

Hunderassen der Kategorie II sind ebenfalls erlaubnispflichtig. Legt aber der Hundehalter ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen vor, in dem der Hund als »nicht gesteigert aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen oder Tieren« gilt, entfällt die Erlaubnispflicht. Die Stadtverwaltung stellt dann ein sogenanntes Negativzeugnis aus. Dies bedeutet, dass für die Haltung des Hundes keine Erlaubnis mehr erforderlich ist.

Nähere Auskünfte gibt es bei der Stadtverwaltung Unterschleißheim, Fr. Ruß-Dura, Telefon 3 10 09-1 80 oder Frau Wildgruber 3 10 09-2 26.

Artikel vom 13.11.2002
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