Baupläne öffentlich einsehbar

Bürger gefordert

Der Gemeinderat von Oberschleißheim hat am 18. Juli die Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 53 »südlich der Prof.-Otto-Hupp-Straße« und die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die Grundzüge der künftigen städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde in diesem Bereich geordnet werden. Insbesondere sollen die bauliche Dichte, die überbaubaren Grundstücksflächen und die maximale Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück geregelt werden.

Das Ziel der Gemeinde ist eine vernünftige bauliche Verdichtung zur Schaffung von Wohnraum unter möglichst weitgehendem Erhalt der bestehenden Strukturen. Es soll hiermit die Voraussetzung geschaffen werden für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die einer sich durch permanentes Ausreizen des § 34 BauGB aufschaukelnden Verdichtung, insbesondere einer Erhöhung der Wohneinheiten und Stellplätze, einen Riegel vorschiebt.

Im Rahmen der Auslegung kann der Bebauungsplan, gem. § 3 Abs. BauGB, noch bis einschließlich Dienstag, 17. September, während der Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Oberschleißheim, Freisinger Straße 15, Zimmer 7, eingesehen werden.

Während dieser Zeit können sich die Bürger zur Planung äußern.

Artikel vom 21.08.2002
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