Ausbildung zum Krankenpfleger

Verkürzt

Die Berufsfachschule für Krankenpflege bietet allen interessierten und qualifizierten Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfern die Möglichkeit der verkürzten, zweijährigen Ausbildung zur Krankenschwester beziehungsweise zum Krankenpfleger an. Sie beginnt am 1. Mai 2003 und endet am 30. April 2005.

Voraussetzungen für die Zulassung sind: Abschluss als Krankenpflegehelferin beziehungsweise als Krankenpflegehelfer mindestens mit der Abschlussnote befriedigend; Nachweis einer 18-monatigen Tätigkeit als Krankenpflegehelferin beziehungsweise als Krankenpflegehelfer in überwiegend stationären Pflegebereich.

Eingereicht werden müssen: Bewerbungsschreiben, lückenloser Lebenslauf, Geburtsurkunde, Passbild, Urkunde über die Führung der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin beziehungsweise Krankenpflegehelfer (beglaubigt), Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflegehilfe (beglaubigt), Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule (beglaubigt), Zeugnisse über berufliche Praxis, ausführliche Beurteilung der Pflegedienstleistung über die letzte berufliche Tätigkeit, polizeiliches Führungszeugnis. Nach einem persönlichen Gespräch wird über eine Aufnahme in die Berufsfachschule für Krankenpflege entschieden. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die Bundesanstalt für Arbeit diese Ausbildung.

Auskünfte erteilt das Arbeitsamt München unter Telefon 5 15 40.

Für weitere Informationen steht das Institut für Pflegeberufe, Berufsfachschule für Krankenpflege, Kraeplinstraße 18, 80804 München, Telefon 30 79 34 41, zur Verfügung.

Artikel vom 14.08.2002
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