Aufhebung der Sperrzeiten

Ude kneift

München · Der frühere Kreisverwaltungsreferent Dr. Hans-Peter Uhl hat auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion mit der Liberalisierung der vorher streng gehandhabten Sperrzeitregelung begonnen und diese zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt.

Diese Linie wird vom jetzigen Kreisverwaltungsreferenten Dr. Blume-Beyerle weiterverfolgt.

Nach dem Schaufensterantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.11.2001 in der Wahlkampfzeit, dass sich der Oberbürgermeister bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Aufhebung der Sperrzeiten verwenden sollte, vergisst der Oberbürgermeister immer noch den Inhalt der Gaststättenverordnung oder kneift absichtlich.

Dazu Stadtrat Hans Wolfswinkler, Sprecher im Kreisverwaltungsausschuss: »Dass bei der landesweit geltenden Gaststättenverordnung keine Spezialregeln für Großstädte und kneifende Oberbürgermeister enthalten sind und in dünn besiedelten Gebieten ohne öffentliche Verkehrsmittel vielleicht andere Interessen herrschen, versteht sich von selbst. Dem trägt die Gaststättenverordnung auch Rechnung, indem es z.B. in § 11 heißt: »Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe der Beginn der Sperrzeit bis höchstens 19 Uhr vorverlegt und das Ende der Sperrzeit bis 8 Uhr hinausgeschoben oder die Sperrzeit befristet und unwiderruflich verkürzt oder aufgehoben werden.«

Wir haben daher einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt und ihn aufgefordert, im Kreisverwaltungsausschuss zu berichten, in welchen Bereichen er von der Möglichkeit der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeiten Gebrauch machen will.«

Artikel vom 17.07.2002
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