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»Gewalt ist kein Schicksal«
TuSch informiert
Zentrum · »Gewalt ist kein Schicksal!« – Das ist der Titel eines Vortrags für Frauen am Donnerstag, 18. Juli, um 20 Uhr, im TuSch, Grimmstr. 1.
Am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung in Kraft getreten.
Kern dieses Gesetzes ist das Gewaltschutzgesetz, das den Opfern wirksame und effektive Möglichkeiten eröffnet, sich gegen Gewalttaten und Nachstellungen zur Wehr zu setzen. Die Schutzmöglichkeiten bestehen für jedes Opfer, auch wenn es mit dem Täter verheiratet ist oder in nicht-ehelicher oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt.
Der Vortrag will zum einen den Opfern von Gewalttaten und Nachstellungen die Schutzmöglichkeiten nach dem neuen Gesetz aufzeigen, zum anderen generell über das Gewaltschutzgesetz informieren, das bisher in der Presse wenig Beachtung gefunden hat.
Referentin ist Christa Weigl-Schneider, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Familienmediatorin. Der Eintritt ist frei, Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist nur für Frauen. Info im TuSch unter Tel. 77 40 41. Veranstalterin ist TuSch – Trennung und Scheidung – Frauen für Frauen e.V.
Artikel vom 11.07.2002Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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