Neubiberg · Steuerverwaltung geschlossen

Neubiberg · Die Steuerverwaltung ist ab 8. Februar wieder für den Parteiverkehr erreichbar. Anfragen können erst ab 8. Februar beantwortet werden. Aufgrund von Personalausfällen ist die Steuerverwaltung für den Parteiverkehr erst ab diesem Zeitpunkt wieder besetzt. In der Zwischenzeit ist es leider nicht möglich, den gewohnten Service der Steuerverwaltung aufrecht zu erhalten. Anfragen können schriftlich per E-Mail an steuern@neubiberg.de oder postalisch an die Steuerverwaltung gerichtet werden unter: Gemeinde Neubiberg Steuerverwaltung: Rathausplatz 12, 85579 Neubiber. Die Gemeinde Neubiberg bittet die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedankt sich für das Verständnis.

Artikel vom 17.01.2023
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