34-Jähriger nur leicht verletzt: Täter war alkoholisiert

München-Ost · Am Bahnsteig geschubst

Am Ostbahnhof hat ein Mann einen anderen Mann so geschubst, dass er fast ins Gleis gefallen wäre. Symbolbild: Bundespolizei

Am Ostbahnhof hat ein Mann einen anderen Mann so geschubst, dass er fast ins Gleis gefallen wäre. Symbolbild: Bundespolizei

München-Ost · Ein 34-Jähriger hatte am Montag, 7. November, am Ostbahnhof großes Glück, als ihn ein alkoholisierter 47-Jähriger ohne Anlass am Bahnsteig schubste.

Gegen 18.15 Uhr wurde der Bundespolizei gemeldet, dass ein Mann am Bahnsteig 5/6 des Münchner Ostbahnhofes versuchte, Reisende ins Gleis zu stoßen. Vor Ort konnten Bundespolizisten einen stark alkoholisierten 47-jährigen Südafrikaner antreffen. Er wurde von zwei Geschäftsfreunden festgehalten.

Zeugen und Auswertungen von Videosequenzen der Bahnsteigkameras ergaben, dass der Tatverdächtige einen 34-jährigen Pakistaner völlig grundlos sehr heftig vom Bahnsteig in Richtung Gleis 6 stieß, als dieser an ihm vorbeilief. Durch den Stoß stürzte der Erdinger zu Boden und kam gerade noch an der Bahnsteigkante zum Liegen, sodass er nicht ins Gleis fiel. Der 34-Jährige wurde nur leicht verletzt, er benötigte keine ärztliche Hilfe. Zum Zeitpunkt der Tathandlung befuhr kein Schienenfahrzeug den Gleisbereich.

Inwieweit auch noch andere Reisende von gleichgelagerten Tathandlungen betroffen waren, ist Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Der Geschäftsreisende wurde vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wegen Körperverletzung wurde der mit 1,86 Promille alkoholisierte Schubser nach Zahlung einer, durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten entlassen.

"Reichlich Alkohol" konsumiert

Der Südafrikaner und seine Begleiter halten sich aus beruflichen Gründen in München auf. Sie besuchten vor der Tat ein Wirtshaus und konsumierten dort - nach eigenem Bekunden - reichlich Alkohol. Ob noch andere Substanzen wie Betäubungsmittel die irrationale Tat gefördert haben könnten, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen der Bundespolizei.

Artikel vom 08.11.2022
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