Feier zum fünften Jahrestag des illegalen Abrisses

Giesing · Gedenken ans Uhrmacherhäusl

Fünf Jahre ist es her, dass das Uhrmacherhäusl in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen worden ist – rechtswidrig, wie das Amtsgericht inzwischen entschieden hat. Foto: bas

Fünf Jahre ist es her, dass das Uhrmacherhäusl in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen worden ist – rechtswidrig, wie das Amtsgericht inzwischen entschieden hat. Foto: bas

Giesing · Der illegale Abriss des Uhrmacherhäusls in der Oberen Grasstraße 1 am 1. September 2017 hat sich kürzlich zum fünften Mal gejährt. Anlässlich des aktuellen Urteils im Strafprozess gegen Andreas S., den Eigentümer des Uhrmacherhäusls, organisiert HeimatGiesing zum fünften Jahrestag des illegalen Abrisses am Freitag, 16. September, ab 17 Uhr, eine Feier an der Abrisstelle.

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HeimatGiesing lädt die Bewohner der Feldmüllersiedlung sowie alle Giesingerinnen und Giesinger dazu ein, den Etappensieg mit Anwohnern und Unterstützern feiern. Musikalisch begleitet wird die Feier von der vierköpfigen Band „Oktober Folk Club”, deren Repertoire von archaischem Rhythm’n’Blues über Country bis hin zu Jazz und DooWop reicht.

Urteil im Sinne des Denkmalschutzes

Um 18 Uhr berichtet HeimatGiesing in einem Kurzvortrag von den Erfolgen, die in den fünf Jahren seit dem illegalen Abriss des Uhrmacherhäusls erzielt worden sind – insbesondere vom aktuellen Stand zum strafrechtlichen Urteil des Amtsgerichts München vom 31. Juli 2022. Denn der Strafprozess ist im Sinne des Denkmalschutzes ausgegangen: Sowohl der Eigentümer des abgerissenen Bauwerks als auch der Eigentümer der Abrissfirma wurden schuldig gesprochen.

"Dem Märchen des versehentlichen Abrisses wurde nicht geglaubt", berichtet HeimatGiesing mit. Die Kaltentmietung davor sei im Urteil als „menschenverachtender“ Akt mit „hoher krimineller Energie“ bezeichnet worden. „Das Elend begann mit einer Lüge und endet mit einer Lüge", bekräftigte der vorsitzende Richter vom Amtsgericht bei der Urteilsverkündung.

Artikel vom 14.09.2022
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