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VGH bestätigt
München · Ampelpärchen können bleiben
München · Erstmals anlässlich des Christopher-Street-Days 2015 wurden im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel Wiener Ampelpärchen eingesetzt, die an Fußgängerampeln schwule und lesbische Paarmotive zeigen. Seit 1. Juli 2019 sind Ampelpärchen an sechs Übergängen im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel dauerhaft installiert.
Dagegen hatte ein Münchner vor dem Verwaltungsgericht (VG) geklagt. Das VG wies die Klage aber am 28. April 2021 ab, da der Kläger nicht habe geltend machen können, in seinen Rechten verletzt zu sein. Die vom Kläger daraufhin beantragte Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) blieb ohne Erfolg. Laut VGH ergäben sich „keine Tatsachen, die die Verletzung einer eigenen Rechtsposition bzw. einen Anspruch des Klägers möglich erscheinen lassen“. In der Begründung seines Beschlusses führt der VGH unter anderem aus: Die Piktogramme sollen „ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen senden, aber auch eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung“.
Auch übe die Stadt durch die Verwendung der Ampelpärchen nicht in unzulässiger Weise len-kend Einfluss auf die Meinungsbildung aus, sondern unterstütze dadurch wesentliche Prinzipien des Zusammenlebens: „Toleranz als geistige Haltung, die auf Beachtung, Achtung und Duldsamkeit dem anderen gegenüber in seinem Anderssein, nicht aber auf Beliebigkeit oder Meinungslosigkeit gerichtet ist, stellt ein Verfassungsprinzip dar, dessen Gehalt aus verschiedenen Verfassungsbestimmungen, insbesondere den Grundrechten, abgeleitet wird. [...] Davon umfasst ist ersichtlich auch die Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen.“
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage. München ist weltoffen, vielfältig und tolerant – genau dafür stehen auch die Ampelpärchen.“
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