Mann bedroht Reisende in S-Bahn

Englschalking · Mit Einhandmesser unterwegs

An den S-Bahn-Haltestellen in und um München ist die Bundespolizei im Einsatz. Foto: Bundespolizei

An den S-Bahn-Haltestellen in und um München ist die Bundespolizei im Einsatz. Foto: Bundespolizei

Englschalking · Am Samstagnachmittag, 12. März, kam es in einer S8 von München in Richtung Flughafen zu einem größeren Polizeieinsatz am Bahnhof Englschalking. Auslöser war ein 52-Jähriger, der Reisende mit einem Messer bedrohte.

Gegen 16.15 Uhr informierte die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München die Bundespolizei darüber, dass es in einer S8 Richtung Flughafen soeben zu einer Bedrohung mit einer Waffe gekommen sei, woraufhin mehrere Streifen zum Einsatzort fuhren. Durch ebenfalls eingesetzte Einsatzkräfte der Polizei München konnte der Tatverdächtige gestellt, vorläufig festgenommen und anschließend an die Bundespolizei übergeben werden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der 52-jährige Mann in der S-Bahn unvermittelt auf einen 20-Jährigen zugegangen sein und ihn beleidigt haben. Im weiteren Verlauf drückte er ihn gegen die Zugscheibe. Nachdem sich der Jüngere befreien konnte, zog der Täter ein Messer und bedrohte sein Opfer mit Gesten und verbal.

Eine Zeugin beobachtete die Situation, setzte einen Notruf ab und zog die Notbremse. Nachdem der 20-Jährige am Bahnhof Englschalking aussteigen konnte, ging der 52-Jährige auf einen ebenfalls in der S-Bahn sitzenden 18-Jährigen zu und beleidigte ihn.

Durch zwischenzeitlich eintreffende Kräfte der Polizei München konnte der Aggressor gestellt, vorläufig festgenommen und der, kurze Zeit später eintreffenden Bundespolizei übergeben werden. Bei der Durchsuchung seiner Sachen konnte das verwendete Einhandmessser aufgefunden werden. Der 52-Jährige wurde zur Wache der Bundespolizei am Ostbahnhof gebracht. Nachdem alle polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, konnte er auf freien Fuß gesetzt werden. Das Messer stellten die Beamten sicher.

Gegen den Mann wird wegen Beleidigung, Bedrohung und wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt.

Artikel vom 15.03.2022
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