Nur mit Test und Termin

Kirchheim · Schließung des Rathauses verhindern

Der Zutritt ins Kirchheimer Rathaus ist nur noch mit Termin und Test möglich. Foto: Benjamin Schuldt

Der Zutritt ins Kirchheimer Rathaus ist nur noch mit Termin und Test möglich. Foto: Benjamin Schuldt

Kirchheim · Damit die Gemeindeverwaltung ihren Bürgerinnen und Bürgern die grundlegenden Dienstleistungen der Verwaltung – trotz der aktuellen Corona-Lage – kontinuierlich anbieten kann, hat das Rathaus und alle amtlichen Außenstellen für den sonst üblichen Parteiverkehr seit Montag, 17. Januar vorerst geschlossen.

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„Andernfalls laufen wir Gefahr, bei einer Infektion in den Reihen unserer Mitarbeiter und einer darauffolgenden Quarantäne eine komplette Schließung des Rathauses veranlassen zu müssen“, so Erster Bürgermeister Maximilian Böltl.

Die Verwaltung steht für individuelle Anliegen auch weiterhin jederzeit zur Verfügung: per Telefon, Mail und persönlich mit Terminvereinbarung. Zum Termin ist dann zwingend ein Schnelltest einer Teststelle erforderlich. Dies gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die genesen, geimpft oder geboostert sind. Bürgerinnen und Bürger sind zudem angehalten bei Terminen einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, beim Betreten der Räume das bereitgestellte Desinfektionsmittel zu nutzen und in allen Räumlichkeiten immer eine FFP2-Maske zu tragen.

Außerdem bittet die Gemeindeverwaltung, zu einem Termin personell nur in der zwingend erforderlichen Anzahl zu erscheinen. In Kirchheim gibt es mehrere Anlaufstellen für kostenlose Schnelltests. Unter anderem werden bei der Teststelle im Räter-Einkaufszentrum (Räterstraße 18), beim Collegium 2000 (Räterstraße 21), in der Teststation am Chiemseering 67, im Testzentrum bei der Gemeindebücherei (Schlehenring 14) sowie bei der Teststelle vor der Maxxarena (Hürderstrasse 4), solche Testungen durchgeführt.

Für Lesefreunde ab 14 Jahren, die die Gemeindebücherei besuchen, gilt nach der 15. BayIfSMV, die bis 9. Februar 2022 verlängert wurde, die 2G Regel. Zugang wird hier nur genesenen oder geimpften Personen gewährt.

Artikel vom 20.01.2022
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