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Update vom 12. Januar
Bayern · Das gilt im Sport

Wer nicht wie hier im Ostpark draußen trainieren möchte, muss sich an die neuen Regeln halten. Foto: hw
Bayern-München-Landkreise · Seit dem 12. Januar gelten folgende Regeln für den Indoorsportbetrieb. Hier gilt weiterhin 2G+. Das bedeutet geimpfte und genesene Personen dürfen nur noch mit einem negativen Testnachweis am Sportbetrieb teilnehmen.
Dieser Nachweis muss schriftlich oder in elektronischer Form dem Übungsleiter vorgezeigt werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis ist kein Training mehr möglich.
ABER:
Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises
im Indoorsportbetrieb entfällt für Personen, die eine Auffrischimpfung nach
einer vollständigen Immunisierung erhalten haben.
Dies gilt zukünftig schon unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
Weiterhin ausgenommen von der Testpflicht für den Sport sind:
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
Schüler und Schülerinnen, die
regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen*
Noch nicht eingeschulte Kinder
Folgende Tests sind gültig: PCR-Test (Gültigkeit: 48h) und PoC-Antigentests – auch Schnelltest genannt (Gültigkeit: 24h).
Die genannten Tests dürfen nur von einem offiziellen Testzentrum durchgeführt werden. Es werden keine Selbtstest von zuhause aus akzeptiert. Betriebstestungen sind erlaubt.
Weiterhin gelten diese Regeln für den Trainingsbetrieb:
FFP2-
Maskenpflicht bis zur Sportfläche
Kinder bis 6 Jahren sind befreit
Bis 16 Jahre genügt eine Medizinische Maske
2G-Pflicht (genesen
oder geimpft) für Outdoorsport.
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