Jetzt anmelden und dieses Jahr noch ernten

Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Krautgartenprojekt geht weiter

Wer zu den Glücklichen gehört und einen Krautgarten bewirtschaften darf, kann bald sein eigenes Gemüse ernten. Foto: Daniel Mielcarek

Wer zu den Glücklichen gehört und einen Krautgarten bewirtschaften darf, kann bald sein eigenes Gemüse ernten. Foto: Daniel Mielcarek

Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Die Krautgärten haben Winterpause und die Vorbereitungen für die Vergabe der Parzellen laufen während dessen auf Hochtouren. Insgesamt stehen in Höhenkirchen und in Siegertsbrunn je 40 Parzellen von 50 Quadratmeter Größe zum Anbau von eigenem Gemüse zur Verfügung. Für ein geringes Nutzungsentgelt von 30 Euro erhalten die Krautgartler*innen das Nutzungsrecht für jeweils ein Jahr.

Alle Teilnehmer*innen graben ihre Parzelle selbst um, pflegen sie und halten sie von Unkraut frei; auch Gartengeräte und Werkzeug sind selbst mitzubringen. Die Anmeldung für alle Krautgartler*innen läuft ab sofort bis zum 28. Februar. Bis zu diesem Termin müssen neue Interessenten und bestehende Krautgartler*innen sich per E-Mail anmelden und das Nutzungsentgelt von 30 Euro einzahlen.

Ihre Anmeldung schickt man bitte an Petra Jablonski unter der E-Mail petra.jablonski@hksbr.de Wir benötigen für die Anmeldung die folgenden Angaben:
Name und vollständige Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse), den bevorzugten Standort (Höhenkirchen oder Siegertsbrunn), Angabe, ob man sich neu für einen Krautgarten interessiert oder bereits Krautgartler*in ist.

Das Nutzungsentgelt muss man bis zum 28. Feburar bei der Gemeindekasse einzahlen. Bitte im Verwendungszweck folgendes angeben: „Krautgarten 2022; Name (wie auf der Anmeldung); Ortsteil (Höhenkirchen oder Siegertsbrunn); ggf. Parzellennummer“.

Wer bereits einen Krautgarten hatte, kann diesen im Jahr 2022 weiter nutzen, wenn eine schriftliche Anmeldung und das Nutzungsentgelt rechtzeitig im Rathaus eingehen. Die freien Parzellen werden Mitte März ohne Publikum im Rathaus ausgelost.

Alle Krautgartler*innen erhalten nach der Verlosung eine Nutzungsvereinbarung von der Gemeinde zugeschickt. Sollte jemand bei der Verlosung leer ausgehen, wird das Nutzungsentgelt selbstverständlich zurückgezahlt.

Für die Nutzung der Krautgärten gelten unter anderem folgende Regeln:
Krautgarten-Nutzer*innen graben ihre Parzelle selbst um und bringen ihr Werkzeug und ihre Gartengeräte selbst mit.
Die Flächen sind nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften, der Einsatz von Mineraldüngern oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt.
Die Parzellenflächen (jeweils ca. 50qm groß) werden vom Bauhof vermessen und abgesteckt.
Auf den Parzellen dürfen kleine Wasserfässer mit Deckel sowie kleine Sitzmöbel aufgestellt werden. Sämtliche Gerätschaften, Kleinmöbel usw. sind auf der eigenen Parzelle (50 qm) aufzubewahren. Die Errichtung von Bauten ist nicht zulässig.
Bei Fragen kann man sich an Petra Jablonski im Rathaus wenden. Sie erreicht man unter Tel. 08102/88 832 oder per E-Mail petra.jablonski@hksbr.de

Artikel vom 18.01.2022
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