MVHS: Gespräch mit Christian Ude

München · Ex-BVG-Richter zu Gast

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle war bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Foto: Sandro Halank, wikimedia_commons, CC_BY_SA_3.0

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle war bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Foto: Sandro Halank, wikimedia_commons, CC_BY_SA_3.0

München · Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 schlug hohe Wellen: Das BVG stellte sich mit seinem Urteil zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank gegen ein vorheriges Urteil des Europäischen Gerichtshofs – obwohl EU-Recht eigentlich Vorrang vor nationalem Recht hat.

Damit lieferte das Bundesverfassungsgericht scheinbar eine Steilvorlage für Ungarn und Polen. So stellte das Verfassungsgericht in Warschau im Oktober den Vorrang der polnischen Verfassung vor EU-Recht fest, woraufhin die EU ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro täglich verhängte. Sind die Urteile des deutschen und des polnischen Verfassungsgerichts vergleichbar? Wo endet die Souveränität der Mitgliedstaaten?

Bei einem Podiumsgespräch der Münchner Volkshochschule diskutiert Andreas Voßkuhle, der bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war, mit Altbürgermeister Christian Ude über die Souveränität der europäischen Nationalstaaten und ihre Begrenzung durch europäisches Recht. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 18. Januar, um 19 Uhr, im Bildungszentrum Einstein 28 (Einsteinstraße 28, Vortragssaal 1) stat, ist aber auch als Online-Übertragung buchbar.

Die Teilnahme kostet 8 Euro, für Schüler und Studierende 5 Euro. Eine Anmeldung erforderlich ist unter Telefon 480066239 oder im Internet unter www.mvhs.de

Artikel vom 12.01.2022
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