Regelsätze werden erhöht

Mehr Geld für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen gibt es ab 2022 mehr Geld. Foto: cr

Für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen gibt es ab 2022 mehr Geld. Foto: cr

Landkreis-München-Starnberg · Für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen gibt es ab 2022 mehr Geld.

Auch 2022 bekommen Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen in Stadt und Landkreis München sowie in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern.

Voraussetzung ist, dass sievom Bezirk Oberbayern Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz oder Hilfe zur Pflege erhalten. In den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten die Regelsätze des Bundes. Die viergenannten Kommunen finanzieren als örtliche Sozialhilfeträger höhere Regelsätze. Sie begründen dies mit den hohen Lebenshaltungskosten, die im Großraum München deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. „Da ziehen wir natürlich mit“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf, die ihre Leistungen vom Bezirk erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger der Stadt München und der Landkreise München, Fürstenfeldbruck und Starnberg.“

In der Landeshauptstadt München liegt der Regelsatz für Leistungsberechtigte des Bezirks Oberbayern ab 1. Januar 2021 in der Höchststufe bei 471 Euro – ein Plus von 22 Euro gegenüber dem bundesweitgeltenden Betrag von 449 Euro. Im Landkreis München liegt der Regelbetrag in Stufe I wie im Vorjahr bei 470Euro, in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg auf jeweils 473 Euro. Auch der Barbetrag (Taschengeld) für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, passt sich entsprechend an: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe.

Weitere Informationen: Der Bezirk Oberbayern finanziert Leistungen für rund 50.000 Menschen mit Behinderungen. Hilfe zur Pflege erhalten rund 19.000 Menschen in Oberbayern, die ihre ambulante oder stationäre Pflege nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gibt der Bezirk im Jahr 2022 rund 1,27 Milliarden Euro aus, für die ambulanten und stationären Hilfen für pflegebedürftige Menschen 289,7 Millionen Euro.

Artikel vom 03.01.2022
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