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Freistaat Bayern modifiziert Corona-Regeln
Keine Testpflicht nach Auffrischungsimpfung

Wer seine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss jetzt zum Beispiel im Kino oder Fitnessstudio keinen negativen Test mehr vorlegen. Foto: DoroT Schenk/C00
München/Bayern · Für den Besuch eines Kinos, Museums oder Fitnessstudios haben in Bayern wegen der 2Gplus-Regel zuletzt auch Genesene und vollständig Geimpfte einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Für Menschen, die vor mindestens 15 Tagen eine Auffrischungsimpfung ("Booster") bekommen haben, fällt diese Testpflicht nun weg. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt diese Lockerung jedoch nicht, hier ist nach wie vor ein Test notwendig.
Für den Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten im Freien soll künftig gar kein Testnachweis mehr notwendig sein, damit gilt dort also künftig die 2G-Regel. Laut Staatskanzlei betrifft das ab sofort zum Beispiel Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung, Zoos und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks und Ausflugsschiffe - jeweils inklusive der Innenbereiche.
Artikel vom 15.12.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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