Freistaat Bayern modifiziert Corona-Regeln

Keine Testpflicht nach Auffrischungsimpfung

Wer seine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss jetzt zum Beispiel im Kino oder Fitnessstudio keinen negativen Test mehr vorlegen. Foto: DoroT Schenk/C00

Wer seine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss jetzt zum Beispiel im Kino oder Fitnessstudio keinen negativen Test mehr vorlegen. Foto: DoroT Schenk/C00

München/Bayern · Für den Besuch eines Kinos, Museums oder Fitnessstudios haben in Bayern wegen der 2Gplus-Regel zuletzt auch Genesene und vollständig Geimpfte einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Für Menschen, die vor mindestens 15 Tagen eine Auffrischungsimpfung ("Booster") bekommen haben, fällt diese Testpflicht nun weg. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen.

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Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt diese Lockerung jedoch nicht, hier ist nach wie vor ein Test notwendig.

Für den Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten im Freien soll künftig gar kein Testnachweis mehr notwendig sein, damit gilt dort also künftig die 2G-Regel. Laut Staatskanzlei betrifft das ab sofort zum Beispiel Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung, Zoos und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks und Ausflugsschiffe - jeweils inklusive der Innenbereiche.

Artikel vom 15.12.2021
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