Jetzt gilt 3G Plus

Holzkirchen · Besuch bei Sitzungen geregelt

Wer ab sofort an einer öffentlichen Sitzung im Holzkirchner Rathaus teilnehmen möchte, muss einen 3G-Plus-Nachweis mitbringen. Foto: hw

Wer ab sofort an einer öffentlichen Sitzung im Holzkirchner Rathaus teilnehmen möchte, muss einen 3G-Plus-Nachweis mitbringen. Foto: hw

Holzkirchen · Ab Dezember 2021 muss jede Bürgerin und jeder Bürger, der an einer öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats, eines Ausschusses oder der Bürgersprechstunde teilnehmen möchte, einen 3-G-Plus-Nachweis vorlegen. Das bedeutet, die Person ist entweder geimpft, genesen oder kann ein aktuelles (nicht älter als 48h), negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Ein Zutritt mit Schnelltestergebnis ist nicht möglich.

Am 7. Dezember fand die erste Marktgemeinderatssitzung statt, bei der die 3-G-Plus-Regel greift. Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis kann sowohl digital als auch in Papierform über den QR-Code erfolgen und muss gemeinsam mit einem Ausweisdokument zur Identifikation vor der Sitzung vorgezeigt werden. Die Verwaltung überprüft den QR-Code per CovPass-App sowie die Personalien mit Hilfe des Ausweisdokumentes. Das vorher angewendete Hygienekonzept für den Ratssaal gilt weiterhin. So muss während der gesamten Sitzung FFP2-Maske getragen werden. Die Sitzplatzanzahl ist auf insgesamt zehn Besucherplätze begrenzt – sechs im Ratssaal und vier auf der Empore.

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Artikel vom 14.12.2021
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