Seit Montag im Landratsamt München

Landkreis München/München/Grasbrunn · 3G-Regel in Kraft

Landkreis München/München/Grasbrunn · Für die Mitarbeitenden des Landratsamts München kommt sie bereits seit einiger Zeit zur Anwendung, seit Montag, 6. Dezember, gilt sie auch für Kunden, Lieferanten und Besucher: die 3-G-Regel. Der Zugang zu allen Verwaltungsgebäuden der Behörde ist nur noch mit einem Nachweis über die vollständige Corona-Impfung, einem Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder einem aktuell gültigen negativen Testzertifikat möglich.

Wer zu Terminen ins Landratsamt am Mariahilfplatz kommt, Lieferungen überbringt oder die Behörde aus einem anderen Grund aufsucht, muss am Eingang einen der drei Nachweise vorlegen, um Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden zu erhalten. Als Testnachweis gelten ein negatives PCR-Testergebnis oder ein Zertifikat über einen negativen Antigen-Schnelltest. Selbst durchgeführte Testungen ohne Zertifikat sind als Nachweis nicht ausreichend.

Die Kontrolle der Nachweise übernehmen die an den Standorten am Mariahilfplatz, in der Ludmillastraße sowie an der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn eingesetzten Sicherheitsdienste. Auf Nachfrage ist der Nachweis auch dem jeweiligen Mitarbeitenden, mit dem ein Termin vereinbart wurde, vorzulegen.

Artikel vom 08.12.2021
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